In einem unverbindlichen Erstgespräch reden wir über Ihre Gesamtsituation und möchten uns einen ersten Eindruck über Ihre Immobilie verschaffen.
Im zweiten Schritt schauen wir uns die zu verkaufende Immobilie vor Ort genau an. Wir begehen zusammen mit Ihnen das gesamte Objekt und das dazugehörige Grundstück. Für die anschließende Analyse mit Wertermittlung werden wir Ihnen detaillierte Fragen stellen und erste Fotos aufnehmen.
Anhand aller zur Verfügung stehenden Informationen zu Ihrer Immobilie, ermitteln wir für Sie kostenfrei eine realistische Marktpreiseinschätzung und stellen Ihnen alle Ergebnisse daraus vor. Danach entscheiden Sie wie es weitergeht.
Sofern Sie mit den ersten Ergebnissen unserer Arbeit zufrieden sind, beauftragen Sie uns für die Vermittlung Ihrer Immobilie. Im Anschluss werden wir uns sofort um die Ausarbeitung der erforderlichen Verkaufsunterlagen kümmern und alles Notwendige für die kommenden Schritte zusammenstellen.
Nachdem wir mit Ihnen alle vorliegenden Unterlagen, das Exposé und dazugehörigen Objektfotos besprochen haben, beginnt die Vermarktung Ihrer Immobilie. Es werden die internen Kaufinteressenten informiert, Ihre Immobilie wird in abgesprochenen Internetportalen, sowie auf unserer Homepage eingestellt, wir erstellen Infomaterial über den Verkauf Ihrer Immobilie und gehen so auf die Suche nach potenziellen und qualifizierten Kaufinteressenten.
Zu den Besichtigungen setzen wir auf Einzeltermine mit potenziellen Interessenten. Durch eine getroffene Vorauswahl, anhand diverser Kriterien, wollen wir ernsthafte von weniger ernsthaften Anfragen filtern und somit die zeitliche Belastung - vor allem für Sie - so gering wie möglich halten. Beim Besichtigungstermin werden die Interessenten mit Struktur und Planung durch Ihre Immobilie geführt und anschließend mit allen relevanten Unterlagen versorgt.
Nach den Besichtigungen werden passende Käufer mit vollständigen Unterlagen zusammengestellt und Ihnen detailliert präsentiert. Wir geben Ihnen zusätzlich unsere Einschätzung zu allen in Frage kommenden Käufern und im Anschluss daran treffen Sie die Entscheidung über den neuen Eigentümer Ihrer Immobilie.
Sobald eine erfolgreiche Entscheidung über die neuen Eigentümer gefallen ist, setzen wir uns mit dem Notar, der vom Käufer ausgewählt wurde, in Verbindung und beauftragen den Kaufvertragsentwurf. Dieser wird mit allen beteiligten Parteien besprochen und mögliche Änderungen werden vorgenommen. Der Notartermin findet, zum Schutz des Verkäufers, erst nach der Veranlassung der Grundschuldbestellung statt.
Die finale Fassung des Kaufvertragsentwurf wird im Notartermin entsprechend vorgetragen und damit zum Kaufvertrag. Der Notar beglaubigt diesen und alle Vertragsparteien unterzeichnen den Kaufvertrag, der dann zur Urkunde wird. Nach dem Verkaufsprozess erfolgt meist anschließend die Beurkundung die Grundschuldbestellung und weiter die Auflassungsvormerkung zum Schutz der Käufer. Danach sind keine anderweitigen Verkäufe oder Belastungen des Grundstücks mehr möglich.
Nach erfolgter Beurkundung wird sich das Notariat an die Arbeit machen. Der Notar muss einen Grundbuchstand herbeiführen, der den Regelungen des Kaufvertrages entspricht und damit alle Bedingungen für das Stellen der Kaufpreisfälligkeit erfüllt sind. Dazu zählen u.a. die Prüfung eines Vorkaufsrechts z.B. durch Stadt oder Gemeinde, die Beantragung der Auflassung des Kaufenden im Grundbuch, sowie die Löschung der Grundschuld und Belastungen des Verkäufers. Im Anschluss wird eine Veräußerungsanzeige an das zuständige Finanzamt übersendet und den Gutachterausschuss über den Vertrag und dessen Bedingungen informiert.
Sobald alle Vorraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit vorliegen, wird der Notar den Kaufpreis fällig stellen. Der Kaufende erhält im Regelfall eine Frist von 14 Tagen, um den vertraglichen Kaufpreis zu bezahlen. Der Verkäufer erhält eine Abschrift der Fälligkeitsmitteilung. Es kann auch vorkommen, dass die Regulierung über eine sogenanntes "Notaranderkonto" vollzogen wird. In diesem Fall wird das Geld treuhändisch durch den Notar verwaltet.
Für die Objektübergabe an den neuen Eigentümer Ihrer Immobilie stehen wir wieder an Ihrer Seite und begleiten den Prozess. Es wird ein ordnungsgemäßes Protokoll angefertigt und ggf. Fotos zur Dokumentation erstellt. Der damit verbunden Besitzübergang kann vor der Eigentumsumschreibung erfolgen. In diesem Fall ist vom "wirtschaftlichen Besitzübergang" die Rede. Der Kaufende ist wirtschaftlicher Eigentümer - der rechtliche Übergang erfolgt mit der Eigentumsumschreibung.
Die Eigentumsumschreibung erfolgt frühestens, wenn der Alteigentümer den Erhalt der Kaufpreiszahlung bestätigt und der Neueigentümer die Grunderwerbssteuer an das zuständige Finanzamt entrichtet hat. Sobald diese Bestätigungen vorliegen, leitet der Notar die Eigentumsumschreibung in die Wege. Die Dauer der Eigentumsumschreibung kann mehrere Monate dauern. In diesem Zeitraum sind die Käufer bereits wirtschaftliche Eigentümer und können die Immobilie bereits nutzen. Mit abgeschlossener Umschreibung geht dann das Eigentum auch rechtmäßig auf die Käufer über. Im letzten Schritt werden von Notarseite schließlich alle Daten im Grundbuch auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und eine Abschlusserklärung versandt. Damit ist der Verkaufsprozess abgeschlossen und rechtliche verankert.